Behandlung mit Heilmittelverordnung oder Privatrezept - Kostenloses Muster finden SIE hier!

Für eine Behandlung in unserer Praxis können Sie eine gültige Heilmittelverordnung oder ein Privatrezept verwenden, wir sind zugelassen mit allen gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Welche Variante für Sie infrage kommt, hängt von Ihrer Krankenversicherung, Ihrer Diagnose und der medizinischen Notwendigkeit der Behandlung ab. Natürlich können Sie Ihre Behandlung auch selbst zahlen.
Wer erhält eine Heilmittelverordnung?
Gesetzlich Versicherte können eine Heilmittelverordnung erhalten, wenn eine Ärztin oder ein Arzt die Behandlung aus medizinischen Gründen für erforderlich hält. Je nach Beschwerdebild kann die Verordnung beispielsweise durch eine hausärztliche, orthopädische, neurologische oder andere fachärztliche Praxis ausgestellt werden.
Auch nach einem Krankenhausaufenthalt kann im Rahmen des Entlassmanagements eine Heilmittelverordnung ausgestellt werden, wenn die Behandlung unmittelbar nach der Entlassung erforderlich ist.
Zu den verordnungsfähigen Heilmitteln gehören unter anderem:

  • Physiotherapie
  • Ergotherapie
  • Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie
  • Podologische Therapie
  • Ernährungstherapie bei bestimmten Erkrankungen

Ob und in welchem Umfang eine Behandlung zulasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnet werden kann, richtet sich nach der jeweiligen Diagnose und der geltenden Heilmittel-Richtlinie.
Gesetzlich Versicherte leisten normalerweise die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Patientinnen und Patienten mit einer gültigen Zuzahlungsbefreiung sind davon ausgenommen.

Wer kann ein Privatrezept erhalten?
Privatversicherte und beihilfeberechtigte Personen erhalten üblicherweise ein Privatrezept von ihrer behandelnden Ärztin oder ihrem behandelnden Arzt. Die Kosten werden zunächst privat abgerechnet. Ob und in welcher Höhe Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfestelle die Behandlungskosten übernimmt, hängt von Ihrem individuellen Tarif ab.
Auch gesetzlich Versicherte können ein Privatrezept erhalten, wenn eine Behandlung medizinisch empfohlen wird, aber nicht oder nicht vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden kann. In diesem Fall tragen Sie die Kosten grundsätzlich selbst.
Bitte klären Sie die Erstattung im Zweifel vor Beginn der Behandlung mit Ihrer Krankenversicherung. Eine ärztliche Verordnung ist keine automatische Kostenübernahmegarantie.

Was sollten Sie zum ersten Termin mitbringen?
Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin Folgendes mit:

Sie sind unsicher, welche Verordnung Sie benötigen? Sprechen Sie uns gerne an. Wir prüfen die formalen Angaben auf Ihrer Verordnung und beantworten Ihre Fragen zum organisatorischen Ablauf. Die medizinische Entscheidung über die Ausstellung einer Verordnung trifft jedoch immer die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt. 

Ein Muster für die Heilmittelverordnung oder das Privatrezept finden sie hier!

 
 
 
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