Diagnosegruppe DF – Diabetisches Fußsyndrom
Diese Diagnosegruppe betrifft krankhafte Veränderungen der Haut oder der Zehennägel infolge eines Diabetes mellitus. Voraussetzung ist eine nachgewiesene diabetische Neuropathie mit oder ohne Durchblutungsstörung.
Auf der Verordnung steht der zur Diabeteserkrankung und deren Komplikationen passende ICD-10-Code. Dazu können je nach ärztlich festgestellter Diagnose beispielsweise Codes aus den Bereichen E10 bis E14 gehören. Den korrekten ICD10-Code entnehmen Sie bitte der Tabelle.
Die klassische podologische Behandlung ist grundsätzlich für das Wagner-Stadium 0 vorgesehen. Das bedeutet, dass an der zu behandelnden Stelle kein offenes Geschwür vorliegt.
Welche Behandlungen können verordnet werden?
Abhängig von Befund und Diagnosegruppe können unter anderem folgende Leistungen verordnet werden:
- podologische Komplexbehandlung
- Nagelbearbeitung
- Hornhautabtragung
- Nagelspangenbehandlung
Ob eine Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden kann, entscheidet sich nicht allein anhand eines bestimmten ICD-10-Codes. Maßgeblich sind immer die ärztliche Diagnose, die erforderlichen Befunde, die passende Diagnosegruppe und eine vollständig ausgestellte Heilmittelverordnung.
Gerne prüfen wir Ihre Verordnung vor Behandlungsbeginn auf formale Vollständigkeit. Die Diagnose, die Auswahl des ICD-10-Codes und die Entscheidung über die medizinische Verordnungsfähigkeit liegen ausschließlich bei Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt.


