Diagnosegruppe QF – Fußschädigung bei Querschnittsyndrom
Die Diagnosegruppe QF umfasst krankhafte Veränderungen der Haut oder der Zehennägel als Folge eines vollständigen oder unvollständigen Querschnittsyndroms.
Hierzu können beispielsweise Schädigungsbilder bei folgenden Erkrankungen gehören:

  • Spina bifida
  • chronische Myelitis
  • Syringomyelie
  • traumatische Rückenmarkschädigung

Auch hier wird der ICD-10-Code der tatsächlich festgestellten Grunderkrankung angegeben. Die medizinischen Voraussetzungen müssen ärztlich dokumentiert sein. Den korrekten ICD10-Code entnehmen Sie bitte der Tabelle.









Welche Behandlungen können verordnet werden?
Abhängig von Befund und Diagnosegruppe können unter anderem folgende Leistungen verordnet werden:

  • podologische Komplexbehandlung
  • Nagelbearbeitung
  • Hornhautabtragung
  • Nagelspangenbehandlung

Ob eine Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden kann, entscheidet sich nicht allein anhand eines bestimmten ICD-10-Codes. Maßgeblich sind immer die ärztliche Diagnose, die erforderlichen Befunde, die passende Diagnosegruppe und eine vollständig ausgestellte Heilmittelverordnung.
Gerne prüfen wir Ihre Verordnung vor Behandlungsbeginn auf formale Vollständigkeit. Die Diagnose, die Auswahl des ICD-10-Codes und die Entscheidung über die medizinische Verordnungsfähigkeit liegen ausschließlich bei Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt.

 
 
 
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