Diagnosegruppe NF – Neuropathische Fußschädigung
Auch ohne Diabetes kann eine podologische Behandlung zulasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnet werden. Die Diagnosegruppe NF kommt bei krankhaften Fußschädigungen infolge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie infrage.
Mögliche Ursachen sind beispielsweise:

  • erbliche Neuropathien
  • toxisch bedingte Neuropathien
  • systemische Autoimmunerkrankungen
  • Kollagenosen
  • andere Erkrankungen des peripheren Nervensystems

Welcher ICD-10-Code einzutragen ist, richtet sich nach der konkret diagnostizierten Grunderkrankung. Zusätzlich müssen ein vermindertes Schmerzempfinden und Zeichen einer autonomen Schädigung im Bereich der unteren Extremitäten nachgewiesen sein. Den korrekten ICD10-Code entnehmen Sie bitte der Tabelle.


HVO13 MUSTER bei Neuropathien
bei neurologischen Erkrankungen
HMV_für_neuropatiker.pdf (1.22MB)
HVO13 MUSTER bei Neuropathien
bei neurologischen Erkrankungen
HMV_für_neuropatiker.pdf (1.22MB)

Welche Behandlungen können verordnet werden?
Abhängig von Befund und Diagnosegruppe können unter anderem folgende Leistungen verordnet werden:

  • podologische Komplexbehandlung
  • Nagelbearbeitung
  • Hornhautabtragung
  • Nagelspangenbehandlung

Ob eine Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden kann, entscheidet sich nicht allein anhand eines bestimmten ICD-10-Codes. Maßgeblich sind immer die ärztliche Diagnose, die erforderlichen Befunde, die passende Diagnosegruppe und eine vollständig ausgestellte Heilmittelverordnung.
Gerne prüfen wir Ihre Verordnung vor Behandlungsbeginn auf formale Vollständigkeit. Die Diagnose, die Auswahl des ICD-10-Codes und die Entscheidung über die medizinische Verordnungsfähigkeit liegen ausschließlich bei Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt.

 
 
 
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