Diabetische Fußbehandlung bei Diabetischem Fuß Syndrom (DFS)

Medizinische Fußbehandlung – individuell und fachgerecht

Schmerzen, Druckstellen, starke Hornhaut oder verdickte Nägel können das Gehen erschweren und die Lebensqualität beeinträchtigen. Besonders bei Diabetes, Durchblutungsstörungen oder einer verminderten Empfindlichkeit der Füße ist eine fachgerechte Behandlung wichtig.
In unseren podologischen Praxen untersuchen und behandeln wir Ihre Füße sorgfältig. Die Behandlung wird individuell auf Ihren Befund und – sofern vorhanden – auf Ihre ärztliche Verordnung abgestimmt.
Was gehört zur podologischen Komplexbehandlung?

Die podologische Komplexbehandlung kann die Behandlung der Nägel und der Haut miteinander verbinden. Je nach individuellem Bedarf umfasst sie unter anderem:

  • fachgerechtes Schneiden und Bearbeiten der Fußnägel
  • Abtragen verdickter Nägel
  • Entfernen übermäßiger Hornhaut und Schwielen
  • Entlasten schmerzhafter Druckstellen
  • Versorgen von Hauteinrissen
  • vorbeugende Maßnahmen zum Schutz der Fußgesundheit
  • Beratung zur Pflege und zum richtigen Umgang mit Ihren Füßen
  • Vor Beginn der Behandlung betrachten wir Ihre Füße sorgfältig und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.

Podologische Behandlung bei Diabetes

Menschen mit Diabetes sollten ihren Füßen besondere Aufmerksamkeit schenken. Empfindungs- oder Durchblutungsstörungen können dazu führen, dass kleine Verletzungen und Druckstellen spät bemerkt werden.
Mit einer fachgerechten podologischen Behandlung möchten wir dazu beitragen, Beschwerden frühzeitig zu erkennen und Folgeschäden zu vermeiden. Dabei arbeiten wir im Rahmen der ärztlichen Verordnung und stimmen die Behandlung auf Ihre persönliche Situation ab.
Behandlung mit ärztlicher Verordnung
Bei bestimmten Erkrankungen kann eine podologische Behandlung ärztlich verordnet werden. Dazu zählen insbesondere das diabetische Fußsyndrom sowie bestimmte krankhafte Schädigungen infolge einer Neuropathie oder eines Querschnittsyndroms.
Ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen für eine Heilmittelverordnung erfüllt sind, entscheidet Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt. Gesetzlich Versicherte erhalten hierfür in der Regel eine Heilmittelverordnung. Für Privatversicherte gelten die Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrags.
Sie haben bereits eine Verordnung erhalten? Bringen Sie diese bitte zu Ihrem ersten Termin mit. Bei Fragen helfen wir Ihnen gern weiter.

Weitere mögliche Behandlungsmaßnahmen

Abhängig vom Befund bieten wir ergänzend unter anderem folgende Leistungen an:

  • Behandlung übermäßiger Hornhaut und Schwielen
  • Versorgung von Hauteinrissen und Druckstellen
  • Bearbeitung verdickter oder verformter Nägel
  • Nagelfalztamponaden zum Schutz des Nagelfalzes
  • Druck- und Reibungsschutz
  • individuell angefertigte Orthosen
  • Fußtaping
  • Fuß- und Unterschenkelmassagen
  • Mobilisationsübungen und Fußgymnastik
  • Beratung zu vorbeugenden Maßnahmen und zur häuslichen Fußpflege

Welche Behandlung sinnvoll ist, klären wir gemeinsam nach einer sorgfältigen Betrachtung Ihrer Füße. Ihre Füße in fachkundigen Händen
Ob Sie mit einer ärztlichen Verordnung zu uns kommen oder eine Behandlung als Selbstzahlerin beziehungsweise Selbstzahler wünschen:  Wir nehmen uns Zeit für Ihre Beschwerden und beraten Sie persönlich.

Unser Ziel ist es, Schmerzen zu lindern, die Belastbarkeit Ihrer Füße zu unterstützen und mögliche Fußprobleme möglichst frühzeitig zu erkennen.
Gönnen Sie Ihren Füßen die Aufmerksamkeit, die sie benötigen. Vereinbaren Sie einen Termin in einer unserer podologischen Praxen in Krefeld-Uerdingen

Wir freuen uns darauf, Sie persönlich zu betreuen.
**Jetzt Termin vereinbaren**

 
 
 
E-Mail
Anruf